Was bedeutet die neue Rechtsprechung für Sie?
Die neue anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH eröffnet allen WGS-Anlegern, die zur Finanzierung des bzw. der gezeichneten Fondsanteile(s) Darlehen aufgenommen und noch keinen Vergleich mit der ursprünglich finanzierenden Bank geschlossen haben, neue Handlungsmöglichkeiten.
Wir möchten Ihnen anliegend die unterschiedlichen Konstellationen näher darstellen: