Wir, die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann, engagieren uns seit der Gründung im Jahre 1995 auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts. Wir betreuen bundesweit geschädigte Kapitalanleger und sind mit 18 Anwälten und 1 Juristen eine der größten Kanzleien für Kapitalanlagerecht. Wir können so die individuelle und persönliche Betreuung des Mandanten im Einzelfall ebenso wie einer Vielzahl von Geschädigten im Verbund gewährleisten. Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der juristischen Problemstellung sowie langjährige Erfahrung mit der Vertretung von Anlegern gegen Banken, Treuhänder, Vermittler etc.
Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Gesellschaftern von GVV (vormals WGS-)Fonds. Wir bereiten sämtliche uns zugänglicher Unterlagen (Prospekte und Rechenschaftsberichte) auf und erhalten so eine genaue wirtschaftliche und rechtliche Einschätzung der Situation in den einzelnen Fonds.
Etliche Anleger haben in den 90er Jahren Beteiligungen an WGS-Fonds gezeichnet. Anders als in den Prospekten dargelegt, haben sich die wirtschaftlichen Prognosen nicht bewahrheitet. Es stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den WGS-Fonds – wie seitens der Fachzeitschrift KMI im Rahmen eines Prospektechecks des WGS-Fonds 28 bereits früh prognostiziert – um ein Angebot handelte, „welches sich eher für die Initiatoren als für die Anleger“ rechne und hier Berechnungen zugrunde gelegt wurden, „mit denen WGS-Anleger gezielt getäuscht werden“.
Die im Laufe der nachfolgenden Jahre eingetretenen immensen Missstände in den diversen WGS-Fonds haben das Vertrauen der WGS-Gesellschafter in die bestehende Geschäftsführung, die GVV-Hausverwaltungs GmbH, schwinden lassen und deren Wunsch nach einer zeitnahen Beendigung der Gesellschafterstellung verstärkt.
Im Zuge seitens der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann initiierter Gesellschaftertreffen haben sich die betroffenen WGS-Gesellschafter für eine Bündelung der Gesellschafterinteressen ausgesprochen.
Vielen Anlegern sind die im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung bestehenden Risiken nicht bewusst. Die Gesellschafter haften unbegrenzt, anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privaten Vermögen.
Im Rahmen der GVV-Gesellschaftertreffen wurden die Problempunkte und die möglichen Lösungswege sachlich diskutiert.
Es wurde deutlich, dass den meisten WGS-Anlegern die im Zusammenhang mit der Gesellschafterstellung bestehenden Risiken nicht bewusst sind. Die WGS-Gesellschafter haften unbegrenzt, anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligung mit ihrem privaten Vermögen.
Selbst nach dem Ausscheiden aus der WGS-Gesellschaft bzw. der Auflösung der WGS-Gesellschaft besteht grundsätzlich die Haftung für Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens schon begründet waren, 5 Jahre lang fort. Die 5-Jahresfrist beginnt erst mit Kenntnis des Gläubigers.
Die auf den GVV-Gesellschaftertreffen anwesenden Anleger haben sich für ein gemeinsames Vorgehen der WGS-Gesellschafter ausgesprochen. Die Zielsetzung ist nun, dass sich die WGS-Gesellschafter zusammenschließen, um eine schlagkräftige Mehrheit zu erreichen.