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*) aus dem deutschen Festnetz
Kosten Einzelfallprüfung Bankenhaftung:
Für nicht Rechtsschutz versicherte Anleger bieten wir die Prüfung zu folgenden Konditionen an:
Pauschalangebot für Einzelfallprüfung € 100,00 zzgl. MwSt.:
Pauschale – Bankenrechtliche Betreuung:
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Gesellschaftsbeteiligung ursprünglich in DM.
| Beteiligungshöhe bis: |
Gesetzliche Gebühr (1,5) nach RVG: | Pauschale: | € 20 Auslagenpauschale + Mwst. |
| 1 Anteil DM 30.650 |
€ 849,00 (netto) |
€ 600,00 (netto) | + € 20,00 Ausl. + € 117,80 (Mwst.) = € 737,80 (brutto) |
| Ab 2 Anteile DM 30.650 | € 1.245,00 (netto) | € 850,00 (netto) | + € 20,00 Ausl. + € 165,30 (Mwst.) = € 1035,30 (brutto) |
Erfolgshonorar
Sofern die hierfür geltenden gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, haben WGS-Geschaedigte zudem die Möglichkeit, im Einzelfall mit den Anwälten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.
Rechtsverfolgung – außergerichtlicher Schriftverkehr und Verhandlungen:
Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die finanzierende Bank gegeben sind, kann der Anleger die Anwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen die finanzierenden Banken Ende des Jahres 2011 verjähren. Gesellschafter, die hier die Ansprüche noch durchsetzen möchten, sollten rechtzeitig aktiv werden.
Einmalige Pauschale – Gesellschaftsrechtliche Betreuung:
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Gesellschaftsbeteiligung ursprünglich in DM.
| Beteiligungshöhe bis: | Gesetzliche Gebühr (1,5) nach RVG: | Pauschale: | € 20 Auslagenpauschale + Mwst. |
| 1 Anteil DM 30.650 | € 849,00 (netto) | € 300,00 (netto) | + € 20,00 Ausl. + € 60,80 (Mwst.) = € 380,80 (brutto) |
| Ab 2 Anteile DM 61.300 | € 1.245,00 (netto) | € 500,00 (netto) | + € 20,00 Ausl. + € 98,90 (Mwst.) = € 618,80 (brutto) |