Kosten für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung

Kosten Einzelfallprüfung Bankenhaftung:

Für nicht Rechtsschutz versicherte Anleger bieten wir die Prüfung zu folgenden Konditionen an:


Pauschalangebot für Einzelfallprüfung € 100,00 zzgl. MwSt.:

  • Fällt an, wenn die Prüfung des Einzelfalls ergibt, dass keine Aussicht auf Durchsetzung von Bankenhaftung besteht! In diesem Fall fällt nur die Pauschale von € 100,00 zzgl. MwSt. an.
  • Wenn nach der Prüfung die Rechte außergerichtlich geltend gemacht werden, dann wird die Pauschale von € 100,00 angerechnet.

Pauschale – Bankenrechtliche Betreuung:
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Gesellschaftsbeteiligung ursprünglich in DM.

Beteiligungshöhe
bis:
Gesetzliche Gebühr (1,5) nach RVG: Pauschale: 20 Auslagenpauschale
+ Mwst.
1 Anteil DM 30.650

€ 849,00 (netto)

€ 600,00 (netto)  + € 20,00 Ausl.
 + € 117,80 (Mwst.)
 = € 737,80 (brutto)
Ab 2 Anteile DM 30.650 € 1.245,00 (netto) € 850,00 (netto)  + € 20,00 Ausl.
 + € 165,30 (Mwst.)
 = € 1035,30 (brutto)
  • Bei Abschluss mit Erfolg für Anleger (Vergleich): Einigungsgebühr nach RVG

Erfolgshonorar

Sofern die hierfür geltenden gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, haben WGS-Geschaedigte zudem die Möglichkeit, im Einzelfall mit den Anwälten ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Rechtsverfolgung – außergerichtlicher Schriftverkehr und Verhandlungen:

Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die finanzierende Bank gegeben sind, kann der Anleger die Anwälte mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Wir möchten Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass Ansprüche gegen die finanzierenden Banken Ende des Jahres 2011 verjähren. Gesellschafter, die hier die Ansprüche noch durchsetzen möchten, sollten rechtzeitig aktiv werden.

Kosten bei gesellschaftsrechtliche Betreuung

Einmalige Pauschale – Gesellschaftsrechtliche Betreuung:
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Gesellschaftsbeteiligung ursprünglich in DM.

  • Beispielrechnung Gebühren:
Beteiligungshöhe bis: Gesetzliche Gebühr (1,5) nach RVG: Pauschale: € 20 Auslagenpauschale
+ Mwst.
1 Anteil DM 30.650 € 849,00 (netto) € 300,00 (netto) + € 20,00 Ausl.
+ € 60,80 (Mwst.)
= € 380,80 (brutto)
Ab 2 Anteile DM 61.300 € 1.245,00 (netto)  € 500,00 (netto) + € 20,00 Ausl.
+ € 98,90 (Mwst.)
= € 618,80 (brutto)