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*) aus dem deutschen Festnetz
Hier muss die allgemeine Familien- und Vertrags – Rechtsschutzversicherung vorliegen, die jedenfalls für Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Bank- vor Erwerb Fondsbeteiligung abgeschlossen sein sollte. Es wird empfohlen Deckungsanfrage und Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung über Anwälte zu führen, da die Materie sehr komplex ist.
Für die gesellschaftsrechtliche Betreuung können auch Rechtsschutzversicherungen herangezogen werden, die nach dem Beitritt zum Fonds abgeschlossen wurden. Die Erlangung einer Deckungszusage für das gesellschaftsrechtliche Vorgehen ist komplizierter und hängt auch davon ab, ob die Geschäftsführung ihren gesellschaftsrechtlichen Pflichten nachkommt. Wenn die Pflichten nicht eingehalten werden, liegt ein Rechtsverstoß vor. Hier kann somit eine Deckungsanfrage erst nach der Weigerung der GVV zur Einberufung einer Versammlung vorgenommen werden.
Erteilt die RSV die Deckung rechnen die Anwälte dann direkt mit der RSV ab.
= Kostenrisiko ist dem Gesellschafter abgenommen