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Informationsveranstaltung WGS-Bankenhaftung stößt auf reges Interesse auf Seiten der WGS-/ GVV-Anleger

  Am vergangenen Wochenende veranstaltete die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erneut ein Informationstreffen für geschädigte WGS-/GVV-Anleger. Die unter dem Titel „WGS-Bankenhaftung“ initiierte Veranstaltung richtete sich dabei primär an diejenigen WGS-/GVV Anleger, die bislang noch keinen Vergleich mit den die Fondsanteile ursprünglich finanzierenden Banken hatten schließen  können. Unter den bislang noch unentschlossenen bzw. noch nicht vorgegangenen, gleichwohl jedoch zahlreich erschienenen WGS-/GVV Anlegern stieß das Treffen auf reges Interesse.

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WGS-Fonds aktuell: Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erstreitet Urteil gegen BAG Bankaktiengesellschaft

In einem seitens der Kanzlei Hänssler und Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04.03.2011 hat das Landgericht Dortmund die BAG Bank zum Schadensersatz und damit zur sogenannten kompletten Rückabwicklung verurteilt. Die Bank wurde auf Rückzahlung sämtlicher an Ihre Rechtsvorgängerin, die Volksbank Ebersbach eG, geleisteten Zahlungen verurteilt. Darüber hinaus verurteile das Gericht die Bank zur Rückübertragung der im Rahmen der Finanzierung abgeschlossenen Lebensversicherung auf die klagenden WGS-Gesellschafter. Im Gegenzug verpflichtete das Gericht die Bank dazu, die finanzierten WGS-Gesellschaftsanteile zurückzunehmen.

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